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Impressum und Datenschutz: Was eine Betriebs-Website wirklich braucht

Die meisten Abmahnungen treffen nicht komplizierte Webshops, sondern einfache Firmenseiten mit einem unvollständigen Impressum. Dabei sind die Pflichtangaben überschaubar, und drei der häufigsten Fehler kosten nur ein paar Minuten.

Stand: September 2026.

Wichtiger Hinweis: Wir bauen Websites, wir sind keine Anwälte und dürfen keine Rechtsberatung erbringen. Dieser Text erklärt, was uns in der Praxis regelmäßig begegnet. Bei Unsicherheit, besonders bei reglementierten Berufen, fragen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht oder Ihre Kammer.

Was ins Impressum gehört

Die Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das 2024 das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Verlangt werden:

Der Punkt, der bei Handwerksbetrieben fast immer fehlt

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, also eines der Gewerke aus Anlage A der Handwerksordnung, muss zusätzlich angeben:

Das betrifft unter anderem Sanitär- und Heizungsbau, Elektrotechnik, Dachdecker, Maurer, Kfz-Technik, Friseure und Bäcker. Wir sehen diese Angaben auf vielleicht jeder dritten Handwerker-Website, und es ist der Fehler, der am leichtesten zu beheben ist.

Gastronomie: ein Punkt extra

Wer Speisen und Getränke anbietet und diese auf der Website mit Preisen darstellt, sollte an die Kennzeichnung von Zusatzstoffen und die 14 Hauptallergene denken. Für eine Karte im Netz gelten dieselben Informationspflichten wie für die gedruckte Karte im Lokal.

Wann Sie einen Cookie-Banner brauchen und wann nicht

Hier hält sich ein Missverständnis hartnäckig. Ein Cookie-Banner ist keine Pflicht, sondern eine Folge. Nötig wird er erst, wenn Ihre Website etwas tut, das eine Einwilligung erfordert, also nach § 25 TDDDG Informationen auf dem Gerät Ihrer Besucher speichert oder ausliest, die für den Betrieb nicht unbedingt nötig sind.

Typische Auslöser sind Google Analytics, der Facebook-Pixel, eingebettete YouTube-Videos, Google Maps und Schriftarten, die von fremden Servern nachgeladen werden.

Eine Website ohne Tracking, ohne eingebettete Fremdinhalte und mit lokal gespeicherten Schriften braucht keinen Banner. Das ist nicht nur bequemer, es ist auch besser: Jeder Banner kostet Besucher, die einfach wieder weggehen.

Und wenn ein Banner nötig ist, muss er echte Wahl lassen. Ablehnen muss genauso einfach sein wie zustimmen. Ein Hinweisbalken mit einem einzigen „OK"-Knopf erfüllt die Anforderungen nicht.

Die Google-Fonts-Falle

Viele Websites laden ihre Schriftarten direkt von Googles Servern nach. Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers in die USA übertragen, und zwar bevor irgendjemand zugestimmt hat. Das Landgericht München I hat 2022 einem Betroffenen deswegen Schadensersatz zugesprochen. In der Folge gingen Tausende Abmahnschreiben raus, viele davon an kleine Betriebe.

Die Lösung ist simpel: Die Schriftdateien werden auf den eigenen Server gelegt und von dort geladen. Das dauert zehn Minuten, sieht identisch aus und macht die Seite sogar schneller. Prüfen lässt es sich, indem man im Browser die Entwicklerwerkzeuge öffnet und schaut, ob Anfragen an fonts.googleapis.com gehen.

Dasselbe Problem betrifft eingebettete Google-Maps-Karten und YouTube-Videos. Bei Karten ist OpenStreetMap eine unkomplizierte Alternative, bei Videos hilft eine Vorschaugrafik, die das Video erst nach einem Klick lädt.

Was in die Datenschutzerklärung gehört

Artikel 13 DSGVO verlangt, dass Sie Besucher darüber informieren, was mit ihren Daten passiert. Für eine normale Firmenseite sind das im Kern vier Dinge:

  1. Wer verantwortlich ist. In der Regel dieselben Angaben wie im Impressum.
  2. Was erhoben wird und warum. Bei den meisten Seiten sind das die Server-Protokolle und die Angaben aus dem Kontaktformular.
  3. Wer die Daten sonst noch sieht. Ihr Hoster verarbeitet Daten in Ihrem Auftrag, ebenso ein Mail- oder Formulardienst. Diese Auftragsverarbeiter gehören namentlich genannt, und mit ihnen brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
  4. Welche Rechte Besucher haben. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Generatoren im Netz liefern brauchbare Grundgerüste. Der Fehler dabei ist fast immer derselbe: Es wird eine Vorlage übernommen, in der Google Analytics und Facebook-Pixel beschrieben sind, obwohl die Seite beides gar nicht nutzt. Eine Datenschutzerklärung, die Dinge behauptet, die nicht stimmen, ist schlechter als eine kurze, die passt.

Die drei häufigsten Fehler in Kürze

FehlerFolgeAufwand zur Behebung
Kammer und Berufsbezeichnung fehlenAbmahnrisikowenige Minuten
Schriften werden von Google geladenAbmahnrisiko, Schadensersatzetwa 10 Minuten
Datenschutzerklärung nennt Dienste, die gar nicht laufenfalsche Angaben, wirkt unseriöseinmal durchlesen

Wie wir das handhaben

Bei den Websites, die wir bauen, ist beides von Anfang an dabei: ein vollständiges Impressum nach DDG und eine Datenschutzerklärung, die genau das beschreibt, was auf der Seite tatsächlich passiert. Schriften liegen lokal, Karten binden wir über OpenStreetMap ein, Tracking gibt es standardmäßig keines. Dadurch braucht die Seite in den meisten Fällen gar keinen Cookie-Banner.

Die Angaben zu Kammer und Berufsbezeichnung müssen allerdings von Ihnen kommen, denn nur Sie wissen, welche Eintragung für Ihren Betrieb gilt. Wir fragen im Vorgespräch danach.

Unsicher, ob Ihre Seite sauber ist?

Schicken Sie uns die Adresse Ihrer bestehenden Website. Wir schauen einmal durch und sagen Ihnen, was auffällt. Kostenlos und unverbindlich, auch wenn wir danach nichts für Sie bauen.

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